Aller Anfang ist schwer. Fahranfänger machen aufgrund mangelnder Routine und Übersicht die meisten Fehler im Straßenverkehr. Die ersten 5.000 Kilometer sind die unfallträchtigsten – unabhängig vom Alter. Das „Begleitete Fahren mit 17“ reduziert dieses Anfängerrisiko. Der Ansatz ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Man setzt einen erfahrenen Begleiter neben den Fahranfänger.

So funktioniert BF 17

BF 17 ermöglicht es Jugendlichen, schon mit 16 den Führerschein zu machen. Mit 16,5 Jahren können sie Fahrstunden nehmen. Die theoretische Prüfung dürfen sie drei Monate vor ihrem 17. Geburtstag ablegen, die praktische Prüfung einen Monat vor dem Geburtstag. Mit 17 bekommen sie nach bestandener Prüfung die Fahrerlaubnis für das „Begleitete Fahren“. Bis zum 18. Geburtstag dürfen sie nun in Begleitung eines Erwachsenen mit Führerschein fahren. Mit der Volljährigkeit bekommen sie den normalen Führerschein und dürfen alleine fahren. Die Probezeit beträgt auch für BF 17-Teilnehmer“ zwei Jahre, endet also schon mit 19 Jahren.

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Der Führerschein ab 17 ist die erfolgreichste Maßnahme zur Reduzierung des Unfallrisikos Junger Fahrer, die es in Deutschland je gab.

Der BF 17-Führerschein gilt nur in Deutschland und in Österreich.

Fährt der Junge Fahrer ohne Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommen ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.


Der Begleiter …

Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren den Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Regel.

Der Begleiter bleibt passiv. Er ist kein Fahrlehrer! Er darf nicht ins Lenkrad greifen. Der Junge Fahrer ist verantwortlich und bestimmt den Fahrverlauf. Allein die Anwesenheit des erfahrenen Beifahrers wirkt sich positiv auf das Verhalten des Anfängers aus und vermittelt ihm Sicherheit.

Der Begleiter

  • ist Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt.
  • steht bei konkreten Fragen zur Verfügung.
  • kann den ein oder anderen sinnvollen Hinweis geben.
  • kann auf Schwierigkeiten bei bestimmten Strecken hinweisen und Alternativen vorschlagen.
  • hat in Stresssituationen einen mäßigenden Einfluss.
  • hilft dem Fahranfänger, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen.

Der Begleiter muss schon beim Antrag auf den BF 17-Führerschein eingetragen werden. Je mehr Begleiter ein Jugendlicher angibt, umso mehr Möglichkeiten hat er anschließend.


Eine Erfolgsstory: Weniger Unfälle dank 2.500 km mehr Erfahrung

Eine Befragung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) aus dem Jahr 2014 unterstreicht die Effizienz von BF 17. Die Teilnehmer beginnen ihre Führerscheinausbildung 1,8 Monate vor dem 17. Geburtstag. Sie fahren im Durchschnitt 8,4 Monate in Begleitung und legen dabei rund 2.500 km zurück. Fast ein Viertel nutzt die maximal mögliche Dauer von zwölf Monaten aus und fährt in dieser Zeit mehr als 3.600 km. (Die Fahrausbildung der 18-Jährigen ohne BF 17 beginnt etwa 2,8 Monate vor dem 18. Geburtstag.)

Das zusätzliche Fahren zeigt Wirkung. Die „BF 17-Teilnehmer“ haben von den genannten 5.000 unfallträchtigen Anfängerkilometern im Schnitt schon die Hälfte gefahren. Mit 18 alleine unterwegs, verursachen sie dann 29 Prozent weniger Unfälle als Gleichaltrige, die nicht BF 17 gemacht haben.


Bei Jugendlichen ein Renner

BF 17 erfreut sich großer Beliebtheit. 2016 entfielen ca. 36 Prozent aller Führerscheine der Klassen B und BE auf das „Begleitete Fahren mit 17“.