Schwere Motorräder auf einen Blick

Mindestalter 24 Jahre (Direkteinstieg)
20 Jahre (wenn bereits 2 Jahre im Besitz von Klasse A2)
21 Jahre (für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW)
Fahrerlaubnisklasse Führerscheinklasse A
Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Hubraum des Motors mehr als 50 cm³
Motorleistung mehr als 35 kW
Verhältnis Leistung/Leermasse mehr als 0,2 kW/kg
Ausbildung Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen Nummernschild
Helmpflicht ja
Eingeschlossene Klassen A2, A1, AM

Die Führerscheinklasse A gilt auch für dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit über 45 km/h
Hubraum des Motors mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
Motorleistung mehr als 15 kW

Der Erwerb der Führerscheinklasse A

Ausbildung

Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

  • In der Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff (à 90 Minuten) und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
  • Die praktische Grundausbildung erfolgt nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt der Führerscheinerwerber ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.
  • Falls der Prüfling bereits den Führerschein A1 besitzt, sind 3 Fahrstunden Überland, 2 Autobahn und 1 bei Dunkelheit notwendig.
  • Wer seit zwei Jahren im Besitz der Führerscheinklasse A2 ist, braucht keine Theorie- und Praxisstunden mehr zu nehmen. Der Fahrlehrer muss sich aber, bevor er den Fahrschüler zur Prüfstelle schickt, davon überzeugen, dass letzterer in der Praxis die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse besitzt.

Prüfung

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 60 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt. Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden.

Benötigte Unterlagen und Nachweise

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über einen Sehtest
  • Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Geburtsurkunde