Die Radfahrausbildung ist für Kinder ein Highlight der Grundschulzeit. Dies gilt auch für Schüler mit geistiger Behinderung. Wir freuen aus, dass viele Kinder mit Handicap die Ausbildung absolvieren und die Prüfung ablegen.

Die Radfahrausbildung bereitet die Schüler auf die eigenständige Verkehrsteilnahme mit dem Fahrrad vor. In Schulen mit dem Profil „Inklusion“ findet sie wie überall am Ende der Grundschulzeit statt. In Förderschulen, die ausschließlich von Kindern mit geistiger Behinderung besucht werden, liegt der Zeitraum meistens etwas später.

So viel mitmachen wie möglich!

Nicht alle Schüler können die komplette Radfahrausbildung machen. Bei geistiger Mehrfachbehinderung ist eine Ausbildung im Straßenverkehr nicht möglich. Da die Kinder dort ohnehin nicht fahren werden, findet die Ausbildung nur im Schonraum statt. Ansonsten gilt: Alle Kinder sollen so viel mitmachen wie möglich!

Bei allen praktischen Übungen tragen die Schülerinnen und Schüler einen Fahrradhelm!


Schüler mit geistiger Behinderung in der Jugendverkehrsschule (JVS)

  • Bei Klassen mit Inklusion muss den Polizeibeamten in der JVS mitgeteilt werden, wenn Schüler mit einer geistigen oder körperlichen Behinderung teilnehmen.
  • Bei Übungen in der JVS muss auf die individuellen Fähigkeiten der Schüler eingegangen werden.
  • Die theoretischen Unterweisungen müssen kurz und in einfacher Sprache erfolgen.
  • Die Lehrerin oder der Polizist führt die Übungen beispielhaft vor. Praktisches Vormachen ist anschaulicher als jede Beschreibung.
  • Schüler mit geistiger Behinderung haben eine kürzere Aufmerksamkeitsspanne, die einzelnen Übungseinheiten müssen überschaubar sein. Zwischendurch immer wieder Pausen einlegen.
  • Bilden Sie leistungsgleiche Gruppen.
  • Sorgen Sie dafür, dass genügend Begleitpersonal dabei ist.
  • Holen Sie das Einverständnis der Eltern oder der Bezugspersonen ein.

Schüler mit geistiger Behinderung bei Übungen im Straßenverkehr

  • Nicht alle Schüler können an Übungen im Straßenverkehr teilnehmen (siehe unten Voraussetzungen)
  • Die Übungen finden in kleinen, leistungsgleichen Gruppen von 3 bis 5 Schülern mit ausreichender Begleitung statt: zwei Betreuungspersonen pro Gruppe (eine Person vorne, eine hinten).
  • Im Vorfeld werden Regeln und Kommandos vereinbart.
  • Bei allen Übungen im Straßenverkehr tragen die Schüler Warnwesten.
  • Sie finden hauptsächlich in ruhigen Wohngebieten statt.
  • Übungen im Stadtgebiet oder an verkehrsreicheren Punkten dürfen nur mit sehr sicheren Schülern durchgeführt werden.
  • Die Lehrerin oder der Polizist führt die Übungen beispielhaft vor.

Kompetenzen und Voraussetzung für das Fahren im Straßenverkehr

  • Die Schülerinnen und Schüler …
    • beherrschen das Fahrrad sicher.
    • können Spur und Abstand halten.
    • können zielgerichtet bremsen.
    • zeigen Reaktionsvermögen und Ausweichbewegungen.
    • verstehen und befolgen Anweisungen.
    • haben keine gravierenden motorischen oder Wahrnehmungseinschränkungen.
    • können sich in den Verkehr einfügen.