Alkohol ist nach wie vor eine wichtige Unfallursache. Auf den ersten Blick mag überraschen, dass 2020 nur bei 4,9 Prozent der Unfälle mit Personenschaden Alkohol im Spiel war. Betrachtet man die Unfälle mit Todesfolge, sieht es schon anders aus. 5,7 Prozent aller im Verkehr Getöteten starben in Folge eines Alkoholunfalls, das ist jeder 17. (2017: 7,5 Prozent, jeder 13.) Rund neun von zehn Unfällen unter dem Einfluss berauschender Mittel sind Alkoholunfälle.

Hochprozentige Beifahrer

Unfälle, bei denen Alkohol eine Rolle spielt, sind meist schwerwiegender. Während bei allen Unfällen mit Personenschaden 10 Getötete und 219 Schwerverletzte auf 1.000 Unfälle kamen (2019: 10 / 217), waren es bei Alkoholunfällen 12 Getötete und 316 Schwerverletzte je 1.000 Unfälle (2019: 16 / 329). Diese Werte beziehen sich auf alle Verkehrsteilnehmer, wobei sehr viele der Beteiligten relativ jung waren und ganz überwiegend männlich. Über alle Altersklassen macht der Anteil der Männer 87 Prozent aller alkoholisierten Unfallbeteiligten aus.

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Junge Männer sind sehr häufig in Alkoholunfälle verwickelt, Quelle: Statistisches Bundesamt, 2021


Alkohol am Steuer

Die meisten Unfälle in Verbindung mit Alkohol ereignen sich spät abends oder in der Nacht. Bei vielen Diskounfällen ist Alkohol im Spiel. Manche Jugendlichen ignorieren das Problem und hoffen, nicht erwischt zu werden, andere halten dem Druck ihrer Clique nicht stand: „Komm schon, du hast doch nur wenig getrunken, und wir müssen noch zurück!“.

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Saufen und fahren passt nicht zusammen!

Zwar wirkt Alkohol bei jedem anders und hängt es von der jeweiligen Stimmung und Tagesform ab, in jedem Fall aber wird die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigt.

  • Schon kleine Mengen Alkohol lassen einen sorgloser und leichtsinniger werden.
  • Man schätzt die eigenen Fähigkeiten höher ein, als sie sind.
  • Bereits bei 0,2 Promille nimmt die Sehfähigkeit ab.
  • Alkohol wirkt wie eine Sonnenbrille, die Augen können sich der Dunkelheit nicht anpassen.
  • Das Blickfeld ist eingeschränkt (Tunnelblick), räumliches Sehen nimmt ab.
  • Entfernungen erscheinen größer.
  • Das Gleichgewicht und die Bewegungskoordination sind gestört.
  • Die Aufmerksamkeit lässt nach.
  • Die Reaktionszeit wird länger, die Reaktionen langsamer und unsicherer.

Restalkohol

Auch Restalkohol birgt Gefahren. Der Körper baut maximal 0,15 Promille pro Stunde ab. Nach einer durchzechten Nacht hat man morgens noch jede Menge Alkohol im Blut.


Ernüchternde Folgen

Wer unter Einfluss von Alkohol fährt, macht sich in jedem Falle strafbar. Es droht nicht nur der Führerscheinentzug, sondern auch eine saftige Geld- oder Freiheitsstrafe. Dazu gesellt sich der Verlust von Teilen der Haftpflichtversicherung. Zwar tritt die Kfz-Haftpflicht in Vorleistung, kann den Versicherungsnehmer aber in Regress nehmen. Außerdem springt die Kaskoversicherung nicht ein, wenn ein Schaden grob fahrlässig herbeigeführt wurde – und Fahren unter Alkohol gilt als grobe Fahrlässigkeit.

Auch Beifahrer riskieren Sanktionen bis zum Verlust des Führerscheines, wenn sie mit jemandem ins Auto steigen, der getrunken hat. Wer erkennt, dass der Fahrer nicht mehr fahrtüchtig ist, muss versuchen, diesen an der Fahrt zu hindern. Wer dennoch mitfährt, riskiert seinen Lappen.


Null-Promille für Fahranfänger

Seit 2007 gilt für alle Fahrer in der Probezeit (zwei Jahre) sowie für alle Fahrer vor Vollendung des 21. Lebensjahrs die Null-Promille-Grenze, das heißt ein absolutes Alkoholverbot. Wer Alkohol getrunken oder Drogen konsumiert hat, wird hart bestraft, wenn er im Straßenverkehr ein Fahrzeug führt. Dazu muss er nicht erst in einen Unfall verwickelt sein. Die ohnehin größere Unsicherheit von Fahranfängern soll nicht noch durch Alkohol potenziert werden. Zudem schiebt man dem Versuch, sich an die 0,5 Promille-Grenze heranzutrinken, einen Riegel vor.

Die Folgen sind drastisch: Geldstrafen ab 250 EURO bei Verstoß gegen die Null-Promille-Grenze, Strafen zwischen 500 und 1.500 Euro und Fahrverbote bei mehr als 0,5 Promille, je nach Vergehen sogar Führerscheinentzug oder Freiheitsstrafe. Zudem drohen die Verlängerung der Probezeit und die Teilnahme an einem Aufbauseminar.

Die Erwartungen, die man in die Null-Promille-Regel für Fahranfänger gesetzt hat, wurden erfüllt. Rund 10 Jahre nach der Einführung des Alkoholverbots für Fahranfänger hat die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) die langfristige Wirksamkeit der Maßnahme untersucht. Die 2020 publizierten Ergebnisse unterstreichen die Wirksamkeit der Maßnahme. Im Rahmen einer Re-Evaluation konnte ein Rückgang der alkoholbedingten Unfälle und Verkehrsverstöße nachgewiesen werden. Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass Verkehrsteilnehmende, für die als Fahranfänger die Null-Promille-Grenze galt, auch später seltener alkoholisiert am Straßenverkehr teilnehmen, die Maßnahme ist also auch langfristig ein Gewinn. Die Akzeptanz des Alkoholverbots ist bei den heutigen Fahranfängern sehr hoch und gegenüber der ersten Evaluation noch gestiegen.

Nicht geplant ist zurzeit ein generelles Alkoholverbot für alle Fahrer.


Was bedeutet die 0,5 Promille-Grenze?

Viele Erwachsene und junge Fahrer nach der Probezeit vertrauen darauf, dass sie nicht mehr als 0,5 Promille haben, „was ja erlaubt ist“. Ein folgenschwerer Irrtum: Schon kleine Mengen Alkohol beeinflussen die Fahrtüchtigkeit. Wer in einen Unfall verwickelt wird, trägt auf jeden Fall eine Mitschuld. Und schon bei 0,3 Promille Alkohol im Blut drohen Fahrverbot, Punkte und Bußgeld, wenn man sich auffällig verhält, z.B. Schlangenlinien fährt.


Unterrichtsanregungen

Wir haben für Sie eine Reihe von Unterrichtsanregungen zum Thema Alkohol im Straßenverkehr vorbereitet.


Film: Rainer Wahnsinn - Afterhour mit Happy End

Film: Alkohol und Drogen am Steuer I Das Gesetz der Straße – mit Ralph Caspers