Moped, Mokick und Roller auf einen Blick

Mindestalter 16 Jahre
Fahrerlaubnisklasse Führerscheinklasse A1
Motorleistung bis 11 kW
Hubraum des Motors 125 cm³
Verhältnis Leistung/Leermasse bis 0,1 kW/kg
Ausbildung Theoretische und praktische Fahrausbildung in der Fahrschule
Prüfung Theoretische und praktische Prüfung
Kennzeichen Nummernschild
Helmpflicht ja
Eingeschlossene Klassen AM

Der Erwerb der Führerscheinklasse A1

Ausbildung

Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse A1 ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.

  • Für die Theorie sind 12 Doppelstunden (à 90 Minuten) Grundstoff und 4 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
  • In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Erwerbers ab. Verpflichtend sind 5 Fahrstunden (à 45 Minuten) Überland (Bundes- oder Landstraße), 4 Fahrstunden Autobahn und 3 Fahrstunden bei Dunkelheit.

Prüfung

  • In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen (20 Grundstoff, 10 Zusatzstoff) beantworten. Ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
  • Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 45 Minuten und findet innerhalb und außerhalb von Ortschaften, auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen statt. Die praktische Prüfung kann erst nach bestandener theoretischer Prüfung gemacht werden.

Benötigte Unterlagen und Nachweise

  • Biometrisches Passbild
  • Nachweis über einen Sehtest
  • Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen
  • Geburtsurkunde