Was sind E-Scooter?
E-Scooter sind elektrisch angetriebene Tretroller mit Akkubetrieb. Sie zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und dürfen im Straßenverkehr nur genutzt werden, wenn sie über eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) verfügen.
Dafür muss der Scooter folgende technische und sicherheitsrelevante Anforderungen erfüllen:
- Er darf nicht schneller als 20 km/h sein.
- Er hat zwei voneinander unabhängige Bremsen.
- Er hat vorne und hinten Beleuchtung.
- Eine Klingel ist ebenfalls Pflicht.
- Schließlich muss er eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) tragen.
- Jährlich zum 1. März wird eine neue Versicherungsplakette benötigt (Nachweis der Haftpflichtversicherung).
- Neu: Ab Januar 2027 müssen neu zugelassene E-Scooter mit Blinkern ausgestattet sein. Für bereits zugelassene Fahrzeuge besteht keine Nachrüstpflicht.
Augen auf beim Kauf
Im Internet werden auch auf seriösen großen Verkaufsplattformen teilweise sehr leistungsstarke E-Scooter angeboten, die in Deutschland nicht für den Straßenverkehr zugelassen sind. Auf den ersten Blick sind solche Modelle kaum von zugelassenen Scootern zu unterscheiden. Daher sollte man nur Fahrzeuge mit einer „Straßenzulassung für Deutschland“ kaufen, die eine Allgemeine Betriebserlaubnisnummer (ABE) haben und eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h.
Spielereien wie Hoverboards (eine Art elektrisches Pedalo), Mono-Wheels (elektrisch betriebene Einräder) oder E-Skateboards sind in Deutschland im Straßenverkehr grundsätzlich verboten.
Problematisch sind auch nachträgliche Veränderung. Wird ein E-Scooter getunt, also schneller gemacht als zugelassen und ausgewiesen, kann die Betriebserlaubnis erlöschen. Das kann neben einem Bußgeld rechtliche und versicherungsrechtliche Folgen haben.
Wer darf E-Scooter fahren – und was ist dabei zu beachten?
Für das Fahren mit einem E-Scooter gelten klare Regeln, von den Voraussetzungen für die Nutzung über die eigene Sicherheit bis hin zum richtigen Verhalten im Straßenverkehr.
- Mindestalter: E-Scooter dürfen in Deutschland erst ab 14 Jahren gefahren werden.
- Ein Führerschein ist nicht erforderlich.
- Eine Helmpflicht gibt es nicht. Ein gutsitzender Helm kann den Kopf bei einem Sturz aber schützen und das Risiko schwerer Kopfverletzungen deutlich verringern.
- Ein Handy in der Hand während der Fahrt ist verboten. Das Smartphone gehört in die Tasche oder den Rucksack. Wer ein Navigationsgerät nutzen will, muss das Smartphone an einer Halterung befestigen.
- Telefonieren ist nur mit einer Freisprechanlage erlaubt.
- Kopfhörer sind nicht zu empfehlen, man muss hören, was um einen herum passiert (Klingeln, Hupen, herannahende Fahrzeuge, Martinshorn).
- Festes Schuhwerk sorgt für einen sicheren Stand und eine bessere Kontrolle über das Fahrzeug.
- Helle, farbige und reflektierende Kleidung erhöht die Sichtbarkeit, besonders im Dunkeln.
- Es ist verboten, sich während der Fahrt an andere Fahrzeuge (z.B. Fahrräder) anzuhängen.
- Taschen oder andere Gegenstände dürfen nicht auf dem Trittbrett transportiert werden, da sie die Fahrzeugbeherrschung beeinträchtigen können.
- Anhänger am E-Scooter sind nicht erlaubt.
- Ein Scooter ist für eine Person ausgerichtet. Zu zweit zu fahren ist.
Wer seinen E-Scooter im ÖPNV mitnehmen möchte, muss sich vorher informieren, ob dies erlaubt ist. Viele Verkehrsunternehmen verbieten die Mitnahme aufgrund der rmöglichen Explosions- und Brandgefahr.
Vor der Fahrt
Bevor es losgeht, lohnt ein kurzer Sicherheitscheck:
- Funktionieren Gashebel, Bremsen, Klingel und – wenn vorhanden – Blinker?
- Ist die Beleuchtung funktionsfähig, um im Dunkeln und bei schlechter Sicht sehen und gesehen z werden?
- Hat das Fahrzeug eine gültige Versicherungsplakette?
Bei Leih-E-Scootern ist eine kurze Eingewöhnungsrunde sinnvoll. Wer das Fahrzeug noch nicht kennt, sollte auf einem sicheren Bereich Bremsen, Beschleunigung und Lenkverhalten ausprobieren, bevor es in den Verkehr geht.




