Wann kann man sich zur Führerscheinprüfung anmelden und was braucht man dazu? Die wichtigen Fakten im Überblick.

Voraussetzungen

Um in Deutschland einen Führerschein machen zu können, gelten folgende Voraussetzungen:

  • ein Wohnsitz in Deutschland,
  • das erforderliche Mindestalter,
  • man darf noch keinen Führerschein in dieser Klasse haben, weder in Deutschland, noch in einem Mitgliedsstaat der EU.

Ist dies gegeben, kann man einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis bei der örtlich zuständigen Behörde stellen.


Benötigte Unterlagen und Nachweise

Man benötigt …

  • ein biometrisches Passbild,
  • einen Nachweis über einen Sehtest,
  • einen Nachweis über einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs),
  • eine Geburtsurkunde.

Wann kann ich die Führerscheinprüfung ablegen?

Theoretische Führerscheinprüfung

  • Die Prüfung kann frühestens drei Monate vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse abgelegt werden.
  • Man braucht dazu eine vom Fahrlehrer ausgestellte Ausbildungsbescheinigung über die Teilnahme am theoretischen Unterricht, die nicht älter als zwei Jahre sein darf.
  • Die meisten Fahrschüler wollen aus finanziellen Gründen die Prüfung rasch hinter sich bringen. Es ist aber sicherer und oft preiswerter, ein paar Stunden mehr zu nehmen, als durch die Prüfung zu fallen.
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Zur Prüfung sollte man sich erst anmelden, wenn man Theorie und Praxis beherrscht.

Praktische Führerscheinprüfung

  • Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Erreichen des Mindestalters der jeweiligen Führerscheinklasse gemacht werden.
    Sie ist erst nach dem Bestehen der theoretischen Prüfung möglich.
  • Der Prüfer bekommt eine Ausbildungsbescheinigung des Fahrlehrers. Sie beinhaltet u. a. die Stundenzahl der vorgeschriebenen und durchgeführten Ausbildungsfahrten.
  • Die Prüfung findet am Ort der Hauptwohnung bzw. der Ausbildungs- oder Arbeitsstelle statt. Ausnahmen sind nur in begründeten Einzelfällen möglich.

(Angaben in Anlehnung an den ADAC)