Ausbildung:
Voraussetzung zum Erwerb der Führerscheinklasse S ist die Teilnahme an einer theoretischen und praktischen Fahrausbildung in einer Fahrschule.
- Für die Theorie sind 12 Doppelstunden Grundstoff und 2 Doppelstunden Zusatzstoff verbindlich vorgeschrieben.
- In der Praxis erfolgt eine Grundausbildung nach den Inhalten der Fahrschüler-Ausbildungsordnung. Die Zahl der Fahrstunden hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem Lernfortschritt des Führerscheinerwerbers ab.
Prüfung:
- In der theoretischen Prüfung muss der Prüfling einen Testbogen mit 30 Fragen beantworten, ab 11 Fehlerpunkten hat er die Prüfung nicht bestanden. Werden zwei Fragen mit der Wertigkeit 5 falsch beantwortet, ist die Prüfung ebenfalls nicht bestanden.
- Die fahrpraktische Prüfung dauert mindestens 30 Minuten und findet innerhalb von Ortschaften statt.
Benötigte Unterlagen und Nachweise:
- Lichtbild, Nachweise über einen Sehtest sowie einen Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen, Geburtsurkunde.
Sonstiges:
Die Klasse S ist nur in den Klassen B und T (schwerer Traktor) eingeschlossen. Nicht aber in den Motorradklassen und der Klasse L (kleiner Traktor).
Wir raten aus Sicherheitsgründen vom Fahren solcher Fahrzeuge im Straßenverkehr ab.