Die Idee - Frühes Fahren, aber in Begleitung
Das Modell sieht vor, dass Jugendliche ihre Fahrausbildung für den Führerschein der Klassen B und BE bereits mit 16,5 Jahren beginnen. Ab dem 17. Geburtstag wird ihnen nach bestandener Prüfung eine "Ausnahmegenehmigung" ausgehändigt, eine Art provisorischer Führerschein. Danach dürfen sie innerhalb Deutschlands selbst hinters Steuer, allerdings nur in Begleitung eines namentlich genannten Erwachsenen. Mit 18 darf der junge Fahrer dann - wie gehabt - ohne Begleitung fahren.
Missachtet der junge Fahrer diese Auflage und fährt ohne die benannte Begleitperson, wird die Fahrerlaubnis widerrufen. Dazu kommt ein Bußgeld, eine verlängerte Probezeit und die Auflage, vor dem Neuerwerb des Führerscheins ein Aufbauseminar zu machen.
Die Rolle des Beifahrers
Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein Klasse B besitzen und darf zum Zeitpunkt der Registrierung als Begleiter nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg haben. Für den Begleiter gilt die 0,5-Promille-Regel.
Seine Rolle bleibt passiv. Allein die Anwesenheit eines erfahrenen Beifahrers wirkt sich positiv auf das Fahrverhalten des Anfängers aus und vermittelt ihm Sicherheit.
Der Begleiter
- ist Ansprechpartner vor, während und nach der Fahrt.
- steht bei konkreten Fragen zur Verfügung.
- kann den ein oder anderen sinnvollen Hinweis geben.
- kann im Vorfeld auf Schwierigkeiten bei bestimmten Strecken hinweisen und Alternativen vorschlagen.
- hat in Stresssituationen einen mäßigenden Einfluss.
- hilft dem Fahranfänger, seine Fähigkeiten richtig einzuschätzen.
Der Begleiter ist kein Fahrlehrer! Er darf nicht ins Lenkrad eingreifen. Der junge Fahrer ist der verantwortliche Fahrzeugführer und bestimmt die Fahrt und den Fahrtverlauf.