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Junge Autofahrer fahren zu einem großen Teil mit Autos, die erhebliche technische und sicherheitsrelevante Mängel aufweisen. So lautet das betrübliche Ergebnis der bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion "SafetyCheck 2007". Bei diesem Sicherheitscheck an Fahrzeugen junger Autofahrer zwischen 18 und 25 Jahren wurde der Zustand von Bremsanlage, Fahrwerk, Beleuchtung, Motor und Sicherheitsgurten untersucht.

 

Ausführliche Informationen finden Sie in unserem Portal Schule-begleitet-Fahren.de.


Mofafahrer dürfen seit der Änderung der StVO vom 28. November 2007 grundsätzlich Radwege außerhalb geschossener Ortschaften benutzen. Der Paragraf im Wortlaut:

 


§ 2 StVO (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge)

 

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241 gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen. Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen.

 


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