Mitunter entsteht der Eindruck, E-Scooter dürften überall fahren, wo Platz ist. Tatsächlich sind die Regeln klar: Für E-Scooter gelten ähnliche Vorschriften und Regeln wie für den Radverkehr – allerdings mit einigen Unterschieden.

Aktuell gilt:

  • E-Scooter müssen auf Radwegen oder Radfahrstreifen fahren.
  • Gibt es keine Radwege, müssen sie die Fahrbahn benutzen.
  • Auf der Fahrbahn müssen sie weit rechts fahren, ein Abstand zu parkenden Pkw von 50 cm bis zu einem Meter ist ratsam, um Dooring-Unfälle zu vermeiden, also Zusammenstöße mit sich plötzlich öffnenden Autotüren.
  • Was viele nicht wissen: Aktuell gilt das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ nicht für E-Scooter, da sie rechtlich gesehen keine Fahrräder, sondern Kraftfahrzeuge sind.
  • Scooter dürfen nur in die vorgeschriebene Fahrtrichtung fahren.
  • Scooter dürfen auf der Fahrbahn nicht nebeneinander fahren.
  • Gehwege und Fußgängerzonen sind grundsätzlich tabu.

Neue Regelungen ab März 2027

Mit einer Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung werden Elektrokleinstfahrzeuge ab März 2027 in vielen Bereichen rechtlich dem Radverkehr gleichgestellt. Künftig gelten folgende Neuerungen:

  • Das Verkehrszeichen „Radverkehr“ gilt dann grundsätzlich auch für E-Scooter.
  • Das Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ erlaubt künftig ebenfalls die Nutzung durch E-Scooter, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  • Auf der Fahrbahn dürfen E-Scooter dann – wie Fahrräder – auch nebeneinander fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird.
  • Auch die Parkvorschriften für Fahrräder gelten künftig entsprechend für Scooter.

Wichtige Ausnahmen

Trotz der weitgehenden Gleichstellung bleiben zwei wesentliche Unterschiede bestehen:

  • Überholen: Beim Überholen auf der Fahrbahn gelten für E-Scooter weiterhin die Vorschriften für Kraftfahrzeuge. Das bedeutet: Es muss ein Mindestabstand von 1,50 Metern innerorts und 2 Metern außerorts zu Fahrrädern usw. eingehalten werden.
  • Alkohol und Drogen: Auch bei den Vorschriften zu Alkohol- und Drogenkonsum gelten für E-Scooter weiterhin die strengeren Regelungen für Kraftfahrzeuge. Mehr zu Alkohol und Drogen finden Sie hier.

Gemeinsam mit anderen

E-Scooter sind nicht allein unterwegs. Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit und eindeutige Kommunikation tragen dazu bei, Konflikte und gefährliche Situationen zu vermeiden.

  • E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrer müssen ihre Umgebung im Blick behalten und auf andere Verkehrsteilnehmenden achten.
  • Sie müssen mit dem Blinker oder einem Handzeichen rechtzeitig und eindeutig signalisieren, dass sie abbiegen wollen.
  • Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen müssen sie Rücksicht auf Menschen zu Fuß nehmen. Sie müssen ihre Geschwindigkeit anpassen, ausreichend Abstand halten und nicht zu dicht an Personen vorbeifahren.

E-Scooter richtig abstellen

Wer kennt das nicht: Ein E-Scooter liegt quer über den Gehweg, versperrt eine Einfahrt oder steht mitten auf dem Radweg? Acht- und rücksichtslos abgestellte (Leih-)Fahrzeuge sorgen immer wieder für Ärger und Kritik. Dabei ist es eigentlich ganz einfach.

  • E-Scooter werden so abgestellt, dass niemand behindert oder gefährdet wird.
  • Wege, Kreuzungen, Einfahrten und Haltestellen bleiben frei.
  • Wichtig ist auch, Leitstreifen und Markierungen für seheingeschränkte Menschen nicht zu blockieren.
  • Meist gibt es örtliche Regelungen zu Abstellflächen und Parkverbotszonen für E-Scooter.
  • Leih-E-Scooter dürfen oft nur auf fest vorgegebene Abstellflächen abgestellt werden. Sie werden in den Apps der Anbieter angezeigt.

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