Vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr muss anerkannt werden. Wer könnte dies besser als die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verkehrswacht? Seit Langem ist es ein Markenzeichen der Verkehrswacht-Organisation, bewährten Kraftfahrern, Berufskraftfahrern oder Straßenbahnführern ihre Achtung für verkehrssicheres und vorbildliches Verhalten auszusprechen.
Ansprechpartner örtliche Verkehrswachten
Die Auszeichnungen werden grundsätzlich von den örtlichen Verkehrswachten vorgenommen! Interessierte Kraftfahrer erhalten dort die erforderlichen Unterlagen, wie z.B. das Formular zur Selbstauskunft beim Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg.

Auszeichnung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr.Foto: Verkehrswacht Kleve. e.V., Mona Neutzer
Urkunden – Plaketten – Ehrennadeln
Der Ausgezeichnete bekommt in der Regel mit der Auszeichnung den Ausweis, die Urkunde, eine Nadel sowie einen Aufkleber fürs Auto von der örtlichen Verkehrswacht ausgehändigt. Mit dem Berechtigungsschein kann zusätzlich eine Metallplakette erworben werden. Diese ist bei der VMS gegen Rechnung zu bestellen.
Ein Highlight für „50 Jahre Bewährter Kraftfahrer“
Der Briefbeschwerer aus Marmor ist ein besonderer Artikel zur Auszeichnung „50 Jahre Bewährter Kraftfahrer“.
Service für Sie
Die Anträge und Merkblätter finden Sie hier als pdf:
- Antrag Bewährte Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer
- Merkblatt Bewährte Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer
- Antrag Bewährte Kraftfahrer
- Merkblatt Bewährte Kraftfahrer
- Richtlinien Bewährte Kraftfahrer, bewährte Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer
- Auskunft beim Fahreignungsregister (siehe Hinweise unten)
- Zwischenbescheid
Die Anträge als Word-Dokumente:
- Antrag Bewährte Berufskraftfahrer und Straßenbahnführer
- Antrag Bewährte Kraftfahrer
- Auskunft beim Fahreignungsregister (siehe Hinweise unten)
- Zwischenbescheid
Bitte beachten!
Die Auskünfte des Fahreignungsregisters werden nur noch an die Antragsteller gesandt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Auskünfte nicht mehr an die Verkehrswachten erteilt.