Rad fahren macht Spaß. Damit es dabei bleibt, muss das Rad in Ordnung sein. Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad unbedingt erfüllen muss. Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Straßenverkehr nicht genutzt werden!