Das Übungsprogramm im 3. und 4. Schuljahr
Die Radfahrausbildung im 3. und 4. Schuljahr besteht aus einem theoretischen Teil, den die Schule bestreitet, und einem praktischen, der meist von Polizeibeamten betreut wird. Den Abschluss bildet die theoretische und praktische Lernkontrolle.
Die Basisübungen werden weiterhin in Schonräumen trainiert - in Jugendverkehrsschulen oder auf Schulhöfen. Dort lässt sich aber nicht alles üben. In fast allen Bundesländern findet inzwischen ein Teil des praktischen Trainings im Straßenverkehr statt. Wirklichkeitsnähe und Ortsbezug sind notwendige Bestandteile einer effektiven Ausbildung. Erst im Straßenverkehr erkennen Kinder die Vielschichtigkeit des Verkehrsgeschehens. Regeln helfen Schülern nur weiter, wenn sie sie situationsorientiert anwenden können. Flexibles, vorausschauendes Handeln ist wichtiger, als Recht zu haben. Die Schüler lernen, auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer zu achten und immer mit deren Fehlern zu rechnen.
Im Rahmen der Radfahrausbildung werden auch Themen wie das verkehrssichere Fahrrad, Fahrradhelm, Verkehrsmittelwahl, die Nutzungsmöglichkeiten des ÖPNV oder Radwegenetze behandelt. Auch Umweltaspekte und ökologische Fragen werden ausführlich thematisiert. Die Ausbildung leistet damit grundlegende Beiträge zur Sicherheits-, Umwelt-, Gesundheits- und Sozialerziehung.