Wo müssen Kinder fahren?
StVO § 2 Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
(5) Kinder bis zum vollendeten 8. Lebensjahr müssen, ältere Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Beim Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder absteigen.
Fahrradstraßen & Einbahnstraßen
StVO § 41 Vorschriftzeichen
(2) Auf Fahrradstraßen gelten die Vorschriften über die Benutzung von Fahrbahnen, abweichend davon gilt:
1. Andere Fahrzeugführer als Radfahrer dürfen Fahrradstraßen nur benutzen, wenn dies durch ein Zusatzschild zugelassen ist.
2. Alle Fahrzeuge dürfen nur mit mäßiger Geschwindigkeit fahren.
3. Radfahrer dürfen auch nebeneinander fahren.

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