Manche Eltern meinen, ihre Kinder könnten schon alleine vom Kindergarten nach Hause gehen. Falls die Erzieherin anderer Auffassung ist, sollte sie dringend mit den Eltern sprechen und über Gefahren informieren. Verläuft das Gespräch ergebnislos, muss die Erzieherin im Interesse des Kindes ihrer Auffassung gemäß handeln. Niemand kann sie zwingen, ein Kind gegen ihre sachlich begründete Überzeugung alleine nach Hause zu schicken - auch der Wille der Eltern nicht. Im Gegenteil: selbst wenn eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt, das Kind alleine gehen zu lassen, entbindet sie dies nicht ihrer eigenen straf- und zivilrechtlichen Verantwortung, falls dem Kind auf dem Weg doch etwas zustößt.