Vorgeschrieben sind:
- zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremse)
- eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
- eine Lampe (vorne)
- ein weißer Reflektor (vorne)
- ein Dynamo, möglichst als Nabendynamo
- ein Rücklicht mit Reflektor
- ein roter Reflektor (hinten)
- vier gelbe Speichenreflektoren (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen oder in den Speichen
- rutschfeste und festverschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind
Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Verkehr nicht genutzt werden. Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.
Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig: Kabelverbindungen reißen leicht, Glühbirnen brennen durch, der Dynamo läuft schwer oder funktioniert nicht. Deshalb sind die beiden Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere und hintere Rückstrahler besonders wichtig. Sie garantieren ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei ausgefallener Beleuchtung oder Radstillstand. Gerade bei Kindern ist auch ein bunter Wimpel empfehlenswert, da sie aufgrund ihrer Größe oft erst sehr spät zu sehen sind.