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Rad fahren macht Spaß. Damit es dabei bleibt, muss das Rad in Ordnung sein. Der Gesetzgeber hat in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) eine Reihe von Vorgaben gemacht, die ein verkehrssicheres Fahrrad unbedingt erfüllen muss. Ohne diese Ausstattung darf ein Rad im Straßenverkehr nicht genutzt werden!

 

Vorgeschrieben sind:

  • zwei voneinander unabhängige Bremsen (Hand- und Rücktrittbremse)
  • eine Klingel, die nicht zu leise sein sollte
  • eine Lampe (vorne)
  • ein weißer Reflektor (vorne)
  • ein Dynamo, möglichst als Nabendynamo
  • ein Rücklicht mit Reflektor 
  • ein roter Reflektor (hinten) 
  • vier gelbe Speichenreflektoren in den Speichen (Katzenaugen) oder reflektierende weiße Streifen an den Reifen
  • rutschfeste und fest verschraubte Pedalen, die mit je zwei Pedalreflektoren ausgestattet sind

Nach der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.

 

Ein verkehrssicheres Fahrrad

Empfehlenswert sind ferner:

  • ein Kettenschutz, der verhindert, dass Kleidung in die Kette gerät und dadurch Stürze verursacht werden
  • ein Gepäckträger 
  • Schutzbleche vorn und hinten 
  • Gangschaltung 
  • ein Fahrradständer
  • Rahmenschloss und Zusatzschloss

Weitere Informationen rund ums Fahrrad, Fahrradkauf und Ausstattung finden Sie in unserem Rad-Ratgeber.

 


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Der Rad-Ratgeber der Deutschen Verkehrswacht

Der Rad-Ratgeber der Deutschen Verkehrswacht. Was Eltern wissen sollten

 

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