Sehen und Sichtbarkeit im Dunkeln
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) schreibt folgende Teile vor, die dem besseren Sehen und Gesehenwerden dienen. Ohne sie darf das Fahrrad im öffentlichen Straßenverkehr nicht benutzt werden:
- Scheinwerfer
- Schlussleuchte
- Dynamo
- Frontrückstrahler
- Rückstrahler
- Tretstrahler
- Großflächenrückstrahler
- Speichenreflektoren oder Leuchtstreifen
Nach der StVZO muss die Beleuchtungsanlage auch tagsüber funktionieren, alle Rückstrahler müssen immer vollständig vorhanden sein.
Die Beleuchtungsanlage ist besonders störanfällig: Kabelverbindungen reißen leicht, Glühbirnen brennen durch oder der Dynamo läuft schwer oder funktioniert nicht. Deshalb sind die beiden Speichenrückstrahler pro Rad sowie der vordere weiße und der hintere rote Rückstrahler besonders wichtig. Sie gewährleisten ein Minimum an Sichtbarkeit, auch bei ausgefallener Beleuchtungsanlage und Radstillstand.
Alle Beleuchtungs- und Rückstrahleinrichtungen müssen ein amtliches Prüfzeichen tragen.
Die Qual der Wahl
Das große Angebot an Kinderrädern macht die richtige Wahl nicht leicht. Achten Sie auf jeden Fall darauf, dass das Rad kindgerecht ist. Gute Räder sind leider selten preiswert zu haben. Viele Schulen führen aus diesem Grunde manchmal einen Second-Hand-Flohmarkt für gebrauchte Kinderräder durch.