Die Beleuchtung des Rads trägt wesentlich zur Sicherheit des Fahrers bei. Nicht zufällig schreibt der Gesetzgeber Beleuchtung und Reflektoren ausführlich vor. Auch der Fahrer sollte nicht als Dunkelmann unterwegs sein. Kleidung mit integriertem Reflexmaterial oder reflektierendes Zubehör machen ihn bei Dunkelheit deutlich früher sichtbar.
Retroreflektierende Speichen, die es auch zum Nachrüsten gibt, bringen ein weiteres Sicherheitsplus. Dies zahlt sich aus: Da sie rund sind, strahlen sie Scheinwerferlicht sogar dann zurück, wenn es in spitzem Winkel einfällt.
Empfehlenswert sind Scheinwerfer und Rückleuchte mit Standlichtfunktion. Nabendynamos sind geeigneter als Seitenläufer, da sie zuverlässiger und leichter bedienbar sind. Die Beleuchtung des Rades muss dynamobetrieben sein, eine ausschließlich batteriebetriebene Beleuchtung ist verboten! Nur Rennräder bis 11 Kilo dürfen statt der Lichtmaschine auch Batterien benutzt werden, die allerdings stets mitgeführt werden müssen. Bei Teilnahme an Rennen und im Training von Sportvereinen dürfen diese Räder ohne Licht benutzt werden.
Entgegen einer weit verbreiteten Meinung gilt diese Regel nicht für Mountainbikes, sondern ausschließlich für Rennräder.
Übrigens: Laut Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) muss die Beleuchtung auch tagsüber funktionstüchtig sein.