Für die elektronischen Roller wurde eigens eine Fahrzeugklasse "eMo" ("elektronische Mobilitätshilfe") geschaffen. Die eMos dürfen künftig auf Radwegen verkehren.
Sind keine Radwege vorhanden, darf auf Fahrbahnen gefahren werden. Abweichend davon können Straßenverkehrsbehörden Ausnahmen für das Fahren auf anderen Verkehrsflächen genehmigen.
Segways müssen laut der neuen Vorschrift mit einem Versicherungskennzeichen ("Moped-Kennzeichen") sowie Klingel und Licht ausgestattet sein. Eine Helmpflicht wird seitens des Gesetzgebers nicht gefordert. Jedoch müssen die Fahrer mindestens eine Mofa-Prüfbescheinigung besitzen.