Zwischen Kindersitz und Erwachsenengurt
Viele Kinder erleiden schwere Verletzungen, weil sie nicht richtig gesichert sind - dazu gehört oft die falsche Sicherung mit dem Erwachsenengurt. Gerade nach dem Schulwechsel sind viele Eltern unsicher, ob ihr Kind noch eine Sitzerhöhung braucht oder der Erwachsenengurt schon reicht. Viele Kinder wollen ohnehin nicht mehr im "Kindersitz" sitzen. Oft mit fatalen Folgen.
Laut StVO müssen Kinder, die kleiner als 150 cm sind, bis zum 12. Geburtstag mit Kindersitzen gesichert werden. Entscheidend ist die Größe des Kindes. Gegen Ende der 4. Klasse sind die meisten Jungen und Mädchen zwischen 140 und 160 cm groß. Wenn Kinder kleiner als 150 cm sind, reicht der Erwachsenengurt nicht aus. Beim Unfall kann er am Bauch oder Hals des Kindes tief einschneiden und böse Verletzungen verursachen. Zu empfehlen sind Sitzerhöhungen mit Rückenlehnen, die auch den Kopf effektiv schützen.
Die Gewichtseinteilung bei den Sitzerhöhungen der Gruppe III (22 - 36 kg) mag nahe legen, dass Kinder ab 36 kg Gewicht nicht mehr in Sitzerhöhungen gesichert werden müssen. Das ist falsch! Auch hier entscheidet die Körpergröße. Bei schwereren Kindern ist zu empfehlen, rechtzeitig möglichst breite und stabile Sitzerhöhungen anzuschaffen. Bei deutlicher Überschreitung der Gewichtsgrenze sollten Eltern Rücksprache mit dem Sitzhersteller halten. Am sichersten sind Sitzerhöhungen, die neben ausgeprägten Führungshörnern für den Gurt auch über eine Rückenstütze mit guten seitlichen Abstützungen verfügen. Die Sicherungspflicht gilt auch in Wohnmobilen und Kleinbussen.