Zugeparkte Radwege zwingen den Radfahrer dazu, auf die Fahrbahn oder den Gehweg auszuweichen. Durch bauliche Maßnahmen (z.B. Poller) kann das unerlaubte Parken wirksam verhindert werden, ansonsten ist eine verstärkte Überwachung anzuraten.
Zweirichtungsradwege sind im Bereich der Schulwege nicht zu empfehlen. Dort, wo es sie bereits gibt, müssen sie besonders gesichert werden, entweder durch Ampelanlagen oder durch Fahrbahnanhebungen in den Einmündungsbereichen.
Schlaglöcher, holprige Beläge oder falsch platzierte Einbauten wie z.B. Masten beeinträchtigen die Nutzung von Radwegen. Enge Kurven, Kanten und abrupte Verschwenkungen sollten ebenfalls vermieden oder beseitigt werden.
(nach: GDV: Neue Schule - neue Wege. Informationen zur Schulwegsicherung für Eltern, Schulen und Behörden. Sabine Degener, Michael Heß, Klaus Schuh, Berlin 2006, S. 32 f.)