Mofa-Kurs in der Schule
In folgenden Bundesländern können Jugendliche den Mofakurs in der Schule machen: Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.
Mofa-Prüfungsbescheinigung oder Ausbildungsbescheinigung
Wer Mofa fährt, braucht zwar keinen Führerschein, muss aber eine Prüfung ablegen. § 5 Abs. 3 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) sieht öffentliche Schulen oder private Ersatzschulen als Träger der Mofa-Ausbildung vor, wenn die zuständigen Landesbehörden diese anerkennen.
Möglich ist der Erwerb der Mofaprüfungsbescheinigung bzw. der Ausbildungsbescheinigung in Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Der Kurs wird von einem Lehrer abgenommen, der einen Ausbildungskursus zum Mofalehrer absolviert haben muss. Mehr zu den Details in den einzelnen Bundesländern finden Sie hier.