Verwendung von Kinderrückhaltesystemen
Bei einem Unfall sorgt der Gurt alleine keineswegs für mehr Sicherheit. Der Anteil der Verwendung von Kinderrückhaltesystemen hat sich 2010 im Vergleich zum Vorjahr innerorts um einen Prozentpunkte verschlechtert (83 %). Auf Landstraßen hingegen waren Kinder mit 89 Prozent deutlich besser gesichert als im Vorjahr (2009: 84 %).
Vielen Erwachsenen ist nicht bewusst, dass sich die Gurtführung ausschließlich an der Durchschnittsgröße von Erwachsenen ausrichtet. Dieser Verlauf gefährdet Kinder sowohl im Hals- und im Bauchbereich und kann zu erheblichen Verletzungen führen. Geeignete Kinderrückhaltesysteme korrigieren den Gurtverlauf und passen ihn der Größe des Kindes an.
Bei den Kleinsten achten Eltern noch genau auf die Verwendung von Kinderrückhaltesystemen. In der Altersgruppe bis etwa fünf Jahren hat sich die Nutzungsquote leicht verbessert. Auf Landstraßen wurden wie im Vorjahr 98 % und im Innerortsverkehr 97 % (2009: 94 %) der Kinder mit Kinderrückhaltesystemen gesichert. Ein Prozent dieser Altersgruppe war völlig ungesichert.
Kinder ab sechs Jahren waren im Jahr 2010 auf Landstraßen mit 81 % deutlich besser gesichert als im Vorjahr (72 %). Auf Innerortsstraßen lag die Benutzung von Kindersitzen in dieser Altersgruppe bei 70 % (2009: 72 %). Auf den kurzen Strecken innerorts ist die Sicherungsquote in dieser Altersgruppe somit wieder gesunken. Hier sind 25 % de Kinder ab sechs Jahren wurde lediglich mit Erwachsenengurten und damit nicht altersgerecht gesichert. Drei Prozent dieser Altersgruppe waren völlig ungesichert unterwegs.
Das verlangt der Gesetzgeber!
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr, die kleiner als 150 cm sind, dürfen in Kraftfahrzeugen mit vorgeschriebenen Sicherheitsgurten nur mitgenommen werden, wenn ein amtlich genehmigtes und für das jeweilige Kind geeignetes Kinderrückhaltesystem benutzt wird. Für die Mitnahme eines Kindes ohne entsprechende Rückhaltungseinrichtung wird ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro plus ein Punkt in Flensburg fällig.