Schüler sind während des Besuchs allgemein bildender Schulen grundsätzlich gesetzlich unfallversichert. Der Versicherungsschutz umfasst auch die Teilnahme an schulischen Veranstaltungen. Bei allen praktischen schulischen Veranstaltungen zum Thema Inline-Skating müssen die Schüler die komplette Schutzausrüstung tragen, also Hand-, Ellbogen- und Knieschoner und einen Helm. Spezielle Skater-Helme oder Helme mit Kinnschutz werden empfohlen.
Die Schüler sind beim Inline-Skaten versichert, wenn dies im Rahmen des Schulsports, bei Projekttagen oder Projektwochen, in den Pausen oder bei anderen als schulische Veranstaltung deklarierten Aktivitäten stattfindet. Die unterschiedlichen Erlasse und Vorschriften der einzelnen Bundesländer sowie die Hinweise der gesetzlichen Unfallversicherer zum Thema "Inline-Skaten" und "Ausflüge" sind in jedem Falle zu beachten.