a) Akutes Gefahrenbewusstsein
Zurzeit ihrer Einschulung mit 6 Jahren verfügen Kinder über ein akutes Gefahrenbewusstsein. Sie erkennen eine gefährliche Situation erst, wenn sie eingetreten ist. Zeit zum Handeln bleibt kaum mehr.
b) Vorausschauendes Gefahrenbewusstsein
In der zweiten Phase, die mit 8 Jahren einsetzt, erkennt ein Kind eine Gefahr zunehmend im Vorfeld. Es kann sich die weitere Entwicklung einer Situation in einer konkreten Umgebung vorstellen und hat die Möglichkeit, noch Einfluss auf das Geschehen zu nehmen.
c) Vorbeugendes Gefahrenbewusstsein
Vorbeugendes Gefahrenbewusstsein entwickeln Kinder in der Regel erst mit 9 oder 10. Sie können nun bewusst so handeln, dass mögliche Gefahren gar nicht erst eintreten.
Um einigermaßen sicher am Verkehr teilzunehmen, muss ein Kind mindestens die Stufe des vorausschauenden Gefahrenbewusstseins erreicht haben. Es muss lernen, dass unterschiedliche Verkehrsmittel jeweils spezifische Gefahren mit sich bringen. Die Erfahrungen, die ein kleiner Junge als Fußgänger gemacht hat, nutzen ihm auf dem Fahrrad wenig.