Die neue Regelung betrifft in vielen Bundesländern auch den schulischen Mofakurs. Um den Schülern die Vorbereitung auf das neue Prüfverfahren zu erleichtern, erweitern wir unser Medienangebot zum Mofakurs um das Online-Lernprogramm "CHECK-UP!" mit einem Lern- und Prüfsystem zum "Mofakurs".
Was bleibt, was ist neu?
An den Voraussetzungen für den Mofakurs gemäß Absatz 3 des § 5 der FeV hat sich nichts geändert. Wie bisher führen die Lehrerinnen und Lehrer den Mofakurs in der Schule durch. Der Stoff des Kurses wird von der Umstellung nicht tangiert.
Neu ist, dass die Prüfung nur noch digital beim TÜV abgelegt werden kann. Die Schüler erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an dem auf 18 Doppelstunden angelegten Mofakurs eine Ausbildungsbescheinigung, mit der sie beim TÜV am Computer die Prüfung zum Erwerb der Mofaprüfbescheinigung ablegen können. Die Inhalte der digitalen Prüfung sind identisch mit denen der bisherigen Printbögen.