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Seit dem 1. Februar 2009 sind die Bußgelder für Raser, Drängler und Fahrten unter Alkohol und Drogen deutlich angehoben worden.

 

Besonders teuer wurden die Bußgelder für Regelverstöße, die als Hauptursache für Unfälle gelten, z.B.

 

  • unangepasste Geschwindigkeit,
  • gefährliche Überholvorgänge,
  • Verstöße gegen die Vorfahrt,
  • Rotlicht-Verstöße, 
  • zu geringer Abstand.

Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten. Auch die Dauer der möglichen Fahrverbote bleibt unverändert.

 

Einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen finden Sie hier.

 


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Den kompletten Bußgeldkatalog als Download auf der Website des Bundesverkehrsministeriums finden Sie hier.