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Seit dem 1. September 2009 gelten deutliche Erleichterungen und Verbesserungen für Radfahrer. Die neue StVO macht den Radverkehr wesentlich attraktiver.  

 

Sackgasse Fußgänger Radler frei
  • Radfahrer dürfen künftig auch nichtbeschilderte linke Radwege befahren, wenn dies durch das Zeichen "Radverkehr frei" erlaubt ist. Autofahrer müssen beim Abbiegen vermehrt mit Radlern aus beiden Richtungen rechnen.
  • Das Radfahren entgegen der Fahrtrichtung von Einbahnstraßen soll erleichtert werden. Allerdings darf nur dort geradelt werden, wo dies durch ein Zusatzschild gestattet ist.
  • Die Beförderung von bis zu zwei Kindern unter sieben Jahren in Fahrradanhängern ausdrücklich erlaubt.
  • Ein neues Verkehrszeichen zeigt an, ob eine Sackgasse für Fußgänger und Radfahrer durchlässig ist.
  • Der bereits 1997 eingeführte Radfahrstreifen auf der Fahrbahn ist zukünftig dem Radweg gleichgestellt. Ob der Radverkehr auf der Fahrbahn, einem Radfahrstreifen oder Radweg geführt wird, kann nun je nach örtlicher Situation entschieden werden. Die Radwegebenutzungspflicht ist damit zwar nicht generell abgeschafft, wird aber auf ein erforderliches Maß beschränkt.
  • Der Schutzstreifen für Radfahrer am rechten Fahrbahnrand darf zwar bei Bedarf von anderen Fahrzeugen überfahren werden; neu ist aber, dass durch diese Markierung das Parken auf dem Schutzstreifen verboten ist.
  • In Fahrradstraßen gilt ab sofort ein gesetzliches Tempolimit von 30 km/h.

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