Man sieht sie überall, nur nicht auf Verkehrszeichen. Dies hat nun ein Ende. Seit dem 1. Septembr 2009 gibt es ein eigenes Zeichen für Inline-Skater. In der Straßenverkehrsordnung gelten Inline-Skater als Fußgänger. Das neue Schild erlaubt es pragmatisch, geeignete Strecke – etwa Radwege – auch für Inliner freizugeben.
Mehr zum Inline-Skaten finden Sie hier.